Stiefkind

Stiefkind
Stief|kind ['ʃti:fkɪnt], das; -[e]s, -er:
1. Kind aus einer früheren Ehe des Ehepartners:
meine Stiefkinder sind mir genauso lieb wie meine eigenen Kinder.
2. etwas, was im Verhältnis zu anderem zu wenig beachtet, gefördert wird:
das Gesundheitswesen ist ein Stiefkind dieser Regierung.

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Stief|kind 〈n. 12
1. Sohn od. Tochter des Ehepartners
2. 〈fig.〉 Sache, der man ungerechterweise wenig Aufmerksamkeit widmet
● diese Abteilung ist das \Stiefkind des Betriebes 〈fig.〉; ein \Stiefkind des Glückes 〈fig.; poet.〉 Mensch, der im Leben wenig Glück (gehabt) hat; als \Stiefkind behandelt werden 〈fig.〉 vernachlässigt, wenig beachtet werden [→ Stiefbruder]

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Stief|kind, das [mhd. stiefkint, ahd. stiufchint]:
Kind aus einer früheren Ehe, Liebesbeziehung des Ehepartners:
sie behandelt ihre -er wie ihre leiblichen Kinder;
Ü sie ist ein S. des Glücks (hat wenig Glück, hat selten Glück);
der Umweltschutz ist ein S. der Regierung (wird von ihr vernachlässigt).

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Stiefkind
 
[althochdeutsch stiof-, eigentlich »beraubt«, »verwaist«], Kind, das nur von einem der Ehegatten abstammt (besonders aus einer früheren Ehe), im Verhältnis zum anderen Ehegatten. Dessen Verhältnis zum Stiefkind ist eine Form der Schwägerschaft. In der Regel hat das Stiefkind keine Ansprüche gegen den Stiefelternteil. Im Erbschaftsteuerrecht steht das Stiefkind den leiblichen Kindern gleich.

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Stief|kind, das [mhd. stiefkint, ahd. stiufchint]: Kind aus einer früheren Ehe des Ehepartners: sie behandelt ihre -er wie ihre eigenen; *S. [einer Person, einer Sache] sein ([von jmdm., etw.] vernachlässigt, zurückgesetzt werden): er ist ein S. des Glücks; Die Rentenversicherung ist noch immer ein S. des Arbeiter- und Bauernstaates (Zeit 10. 11. 64, 12).

Universal-Lexikon. 2012.

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